I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für den Verkauf von Whirlpools des Herstellers HotSpring sowie von den entsprechenden Zubehörteilen, die die Fa. Whirlpool Lindhorst vertreibt.
2. Abweichungen von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung von Fa. Whirlpool Lindhorst.
3. Die Angebote von Fa. Whirlpool Lindhorst sind freibleibend. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


II. Lieferung
1. Der Liefertermin richtet sich nach gesonderter Vereinbarung.
2. Sollte der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand sein, ruht die Lieferpflicht von Fa. Whirlpool Lindhorst.
3. Falls Fa. Whirlpool Lindhorst mit einer Lieferung in Verzug gerät, muss der Käufer eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden.
4. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Fa. Whirlpool Lindhorst, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung oder sonstige Umstände gleich, die Fa. Whirlpool Lindhorst die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei Fa. Whirlpool Lindhorst oder beim Hersteller eintreten. Der Käufer kann von Fa. Whirlpool Lindhorst die Erklärung verlangen, ob sie zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt Fa. Whirlpool Lindhorst sich nicht, kann der Käufer zurücktreten. Sonstige Ansprüche
bestehen nicht.


III. Preise
Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ab Lager. Transport- und Verpackungskosten werden nach Aufwand gesondert berechnet.


IV. Zahlung
1. Die Zahlung ist bei Lieferung zu leisten, in voller Höhe und ohne jeden Abzug.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu, als der Gegenanspruch aus demselben Vertrag entstand. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur zulässig, soweit seine Gegenforderungen ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. Die Verzugszinsberechnung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften,


V. Gefahrübergang / versand
1. Fa. Whirlpool Lindhorst wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung gehen zu Lasten des Käufers.
2. Der Versand der Ware erfolgt unter Ausschluss jeder Haftung, es sei denn, einer der Mitarbeiter von Fa. Whirlpool Lindhorst
handelt grob fahrlässig.


VI. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren Eigentum von Fa. Whirlpool Lindhorst. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß nachfolgenden Bestimmungen auf Fa. Whirlpool Lindhorst übergeht.
3. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verbindung der Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt in solch einem Fall ein Eigentumsrecht Dritter bestehen, so erwirbt Fa. Whirlpool Lindhorst Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verbundenen Waren.
4. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des
etwaigen Miteigentums zur Sicherung an diese ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an Fa. Whirlpool Lindhorst für deren Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe des Forderungsanteils von Fa. Whirlpool Lindhorst solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von Fa. Whirlpool Lindhorst gegen den Käufer bestehen.
5. Zugriffe Dritter auf die Fa. Whirlpool Lindhorst gehörenden Waren und Forderungen sind ihr vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
6. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
7. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung der Forderungen von Fa. Whirlpool Lindhorst weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
8. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von Fa. Whirlpool Lindhorst um mehr als 20 %‚ so wird sie auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.


VII. Gewährleistung und Haftung
1. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bei Fa. Whirlpool Lindhorst eingehend schriftlich geltend zu machen.
2. Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit dem Einverständnis von Fa. Whirlpool Lindhorst zulässig. Die Frachtkosten sind vom Käufer vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt.
3. Fa. Whirlpool Lindhorst nimmt von ihr als mangelhaft anerkannte Ware zurück und liefert an ihrer Stelle einwandfreie Ware.
Stattdessen kann Fa. Whirlpool Lindhorst auch den Minderwert ersetzen. Sollte eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung fehlschlagen, hat der Käufer nach seiner Wahl das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder auf Rückgängigmachung des Vertrages.
4. Die Haftung von Fa. Whirlpool Lindhorst, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dieser  Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft entstehen und gerade die zugesicherte Eigenschaft den Schadenseintritt verhindern sollte oder wenn von Fa. Whirlpool Lindhorst Hauptpflichten des Vertrages oder vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden; ferner gilt der Haftungsausschluss nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.


Vlll. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist für beide Vertragsteile Neubrandenburg